Änderungen 2023 im Gesundheitsbereich!

Das ändert sich für dich im Gesundheitsbereich

Unser Bundesgesundheitsminister hat umfassende Reformen für Digitalisierung, Pflege und Krankenhäuser angekündigt. Absehbar ist auch bereits, dass die Krankenkassenbeiträge steigen.
Wir zeigen dir die wichtigsten Änderungen…
E-Arbeitsunfähigkeits-bescheinigung wird für Arbeitgeber verpflichtend
Seit 2022 ist der Versand der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) an die Krankenkassen für alle Ärzte verbindlich. Ab 2023 sind auch Arbeitgeber verpflichtet, am Meldeverfahren zur elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung teilzunehmen. Künftig rufen Arbeitgeber die AU für gesetzlich versicherte Arbeitnehmer digital bei der zuständigen Krankenkasse ab. Arbeitnehmer müssen ihrem Arbeitgeber dann keine Bescheinigung mehr über ihre Krankmeldung vorlegen. Sie bekommen allerdings vom Arzt noch immer eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung auf Papier ausgestellt, um ihre Krankmeldung ggf. beweisen zu können. An den allgemeinen Regelungen, wie man sich gegenüber dem Arbeitgeber krankmeldet, ändert sich nichts.
Anspruch auf ärztliche Zweitmeinung erweitert
Die Einholung einer ärztlichen Zweitmeinung (second-opinion) bedeutet den Wunsch eines Patienten, im Rahmen der freien Arztwahl einen weiteren Arzt zur Behandlung hinzuzuziehen. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) im März 2020 beauftragt, eine Auswahl von circa 15 elektiven Eingriffen zu empfehlen, die für eine potenzielle Aufnahme in die Zweitmeinungs-Richtlinie infrage kommen. Im März 2021 identifizierte das IQWiG Eingriffe und Eingriffsgruppen, bei denen Patientinnen und Patienten von einem Zweitmeinungsverfahren besonders profitieren könnten. 
Neu ab 01. Januar 2023 ist das Recht auf Zweitmeinung v
or einer geplanten Entfernung der Gallenblase . Ärzte sind verpflichtet dir bei der Indikationsstellung auf den Anspruch zur Einholung einer Zweitmeinung hinzuweisen. Damit hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) seine Richtlinie zum Zweitmeinungsverfahren um einen weiteren planbaren Eingriff erweitert.
Hier sind die bisherigen Diagnose zum Zweitmeinungsanspruch: 
– Amputation beim diabetischen Fußsyndrom, 
– Eingriff Gaumen- oder Rachenmandeln
– Eingriff an der Wirbelsäule
– Gebärmutterentfernung
– elektrophysiologische Herzkatheteruntersuchung ( Herzrhythmusstörungen) oder eine Verödung von Herzgewebe (Ablation) empfohlen wird
– Eingriff bei Gelenkspiegelungen an der Schulter
– Eingriff Implantation einer Knieendoprothese 
*In der unserer Rubrik Gesundheit | Kompetent findest du weiterführende  Informationen zum Thema Zweitmeinung. 
 

Die elektronische Patientenakte (ePA)

Schon gewusst? Seit Januar 2021 können alle gesetzlich Krankenversicherte die elektronische Patientenakte nutzen – zumindest theoretisch. Wie sie funktioniert und welche Vorteile sie bringen kann, kannst du  hier nachlesen:
Die elektronische Patientenakte (e-PA): Wie sie funktioniert und was sie bringt.
Um diese Funktionen wird die elektronische Patientenakte (ePA) erweitert:
– elektronische Arbeitsunfähigkeit (AU)
– die Teilnahme an strukturierten Behandlungsprogrammen bei chronischen Krankheiten
– speichern von digitalen Gesundheitsanwendungen 
 
Kinderkrankentage aufgrund von Corona 

Diie Bundesregierung hat die erweiterte Kinderkrankregelung bis zum 7. April verlängert.
– Jeder gesetzlich versicherte Elternteil hat Anspruch auf maximal 30 Arbeitstage Kinderkrankengeld pro Kind.
– Bei mehreren Kindern sind es maximal 65 Tage.
– Alleinerziehende haben Anspruch auf 60 Arbeitstage oder – bei mehreren Kindern – auf maximal 130 Tage.
Das Kinderkrankengeld beträgt in der Regel 90 Prozent des ausgefallenen Nettogehalts.
 
Kranken-versicherung
 
Gesetzliche Krankenversicherung:
Beitragsbemessungsgrenze wird erhöht
Ab 1. Januar werden die Bemessungsgrenzen für die gesetzliche Krankenversicherung und die Pflegeversicherung nach oben angepasst.
2023 steigt die Beitragsbemessungsgrenze auf 59.850 Euro im Jahr (monatlich 4.987,50 Euro) und die Versicherungspflichtgrenze auf jährlich 66.600 Euro (monatlich 5.550 Euro). Wer mehr als diesen Betrag verdient, kann sich privat krankenversichern lassen.
Private Krankenversicherung:

Arbeitgeberzuschuss für Privatversicherte erhöht sich
Aufgrund der Anpassungen der Beitragsbemessungsgrenze und der Erhöhung des Zusatzbeitrages für die gesetzlichen Krankenkassen erhöht sich der Arbeitgeberzuschuss zur privaten Krankenversicherung um etwas mehr als 20 Euro monatlich. Wie der Verband der Privaten Krankenversicherung bekannt gibt, gilt auch diese Änderung ab 1. Januar 2023.
 
Mehr Orientierung zu Mindestmengenregelungen in Krankenhäusern
Patienten können sich auf den Internetseiten des Instituts für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen  künftig darüber informieren, welche Krankenhausstandorte in der näheren und weiteren Umgebung berechtigt sind, bestimmte planbare und mindestmengenrelevante stationäre Leistungen zu erbringen. 
Dazu gehörgen z.B.:
– Lebertransplantation (inkl. Teilleber-Lebendspende): 20
– Nierentransplantation (inkl. Lebendspende): 25
– komplexe Eingriffe am Organsystem Ösophagus (Speiseröhre): 10
– komplexe Eingriffe am Organsystem Pankreas (Bauchspeicheldrüse): 10
– Stammzelltransplantation: 25
– Kniegelenk-Totalendoprothesen: 50
– Versorgung von Früh- und Neugeborenen mit einem Geburtsgewicht von unter 1250 Gramm: 14
Die Mindestmengenregelung wurde 2004 eingeführt, um durch Erfahrung und Routine die Qualität bei medizinischen Leistungen und Eingriffen von hoher Komplexität zu gewährleisten. Dazu zählen beispielsweise Nieren- und Lebertransplantationen, die Versorgung von Früh- und Neugeborenen oder Kniegelenk-Totalendoprothesen. Auf der neuen Internetseite kann man seine Postleitzahl und den geplanten Eingriff eingeben und erhält entsprechende Krankenhausstandorte in seiner Nähe angezeigt, die die Mindestmengen erreichen: https://iqtig.org/mindestmengenregelungen/

Quelle: STIFTUNGGESUNDHEITSWISSEN, DeutschesGesundheitsPortal, Wohlsein24

Januar 2023 | von Wohlsein24

Wohlsein24-Fazit: 
Die Digitalisierung nimmt weiter Fahrt auf im Gesundheitssektor. Zwar noch langsam, aber zumindest beobachten wir etwas mehr Bewegung. Nun liegt es an uns diese Chancen auch zu nutzen. In unserer Infobox, dem Blog und der Rubrik Gesundheit | Kompetent findest du hilfreiche Tipps und Informationen zu digitalen Gesundheitslösungen. Das Portfolio steigt täglich. Schaue doch mal rein und empfehle Wohlsein24 deiner Familie und Freunden.
Das Team von Wohlsein24 wünscht dir ein wundervolles Jahr 2023!

Wir wünschen dir wissenswerte Momente und Wohlsein!
Dein Team von Wohlsein24
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